Postvollmacht

Um Postsendungen für andere entgegen nehmen zu können bedarf es einer Postvollmacht. Beim „Googeln“ nach diesem Begriff findet man die Deutsche Post selbst seltsamerweise eher in den hinteren Rängen gelistet. Auf deren Webseite schließlich, wird der Suchende auf die Frage: „Wo finde ich Informationen zur Postvollmacht“ an den Kundenservice verwiesen. Auf meine Anfrage per E-Mail erhielt ich prompte Antwort:

„… vielen Dank für Ihre Anfrage. Natürlich können Sie eine oder mehrere Personen Ihres Vertrauens mit einer rechtswirksamen Vollmacht berechtigen, Ihre Sendungen entgegenzunehmen.

Dazu genügt eine formlose schriftliche Erklärung, wie sie im Geschäftsalltag üblich ist und den Erfordernissen des Bürgerlichen Gesetzbuches entspricht.

Ihre Erklärung sollte neben dem Text „Zum Empfang der für mich bestimmten Postsendungen bevollmächtige ich …“ folgende Informationen enthalten:
– Vorname, Name oder Firma und Postanschrift (Stempelabdruck) des Vollmachtgebers
– Dauer der Bevollmächtigung (befristet oder unbefristet)
– Vor- und Zuname sowie Anschrift des Bevollmächtigten
– Unterschrift des Vollmachtgebers, Datum

Bitte beachten Sie: Wenn Sie die betreffende Person auch zur Entgegennahme von Sendungen mit der Zusatzleistung EIGENHÄNDIG bevollmächtigen wollen, müssen Sie in der Vollmacht ausdrücklich darauf hinweisen.

Neben der Vollmacht muss der Bevollmächtigte bei der Sendungsauslieferung, einen gültigen Ausweis vorlegen. Eine Beglaubigung der Unterschrift des Vollmachtgebers ist aber nicht erforderlich. …“

Da ich eigentlich hoffte, dass es möglich wäre, über die Post standardisierte Vordrucke zu erhalten, wandte ich mich erneut an den Kundenservice und erhielt wiederum unverzüglich eine Antwort der Zentralen Kundenbetreuung:

„… vielen Dank für Ihre erneute Nachricht.

Die Postvollmacht kann durch eine formlose schriftliche Erklärung, wie sie im Geschäftsalltag üblich ist und den Erfordernissen des Bürgerlichen Gesetzbuches entspricht, erteilt werden.

Die Broschüre POSTVOLLMACHT(mit mehreren Vordrucken) erhalten Sie in unseren Filialen und Partneragenturen. …“

Das scheint sich jedoch noch nicht herumgesprochen zu haben, denn:
Leider hatte die Postfiliale keine solche Broschüre bzw. die genannten Vordrucke zur Hand …

Links zum Thema:
http://www.posttip.de/rubrik/19949/Postvollmacht.html

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