Telefonieren mit Ortsrufnummer über VoIP mit sipgate

Unter Voice over IP (kurz VoIP) versteht man Telefonieren über Computernetzwerke mittels des Internet Protokolls (IP). Je nachdem wie und wo das Telefonieren dabei statt findet, spricht man von IP-Telefonie, Internet-Telefonie oder LAN-Telefonie, manchmal aber auch von DSL-Telefonie. Die Technik ist aber immer dieselbe und wird mit Voice over IP bezeichnet. (Quelle: voip-information.de)

sipgate
sipgate als Deutschlands erster VoIP-Provider (Anfang 2004) arbeitet – im Gegensatz z.B. zu Skype – auf Basis des offenen und standardisierten Session Initiation Protocols (SIP). Deshalb kann man mit sipgate sowohl von PC/Laptop zum Festnetz (oder untereinander) telefonieren oder über Kombigeräte (Internettelelefon) bzw. IP-Adapter per Telefon. Weitere VoIP-Anbieter hier.
Hierzu bietet sipgate einen Telefonanschluss mit „normaler“ geografischer Rufnummer (Ortsvorwahl) an – die Grundgebühr ist abhängig vom gewählten Tarif (in der Basic-Ausführung 0,– EUR).
Je nach Tarif variieren die Features. Eine Rufnummernmitnahme ist möglich.

Die Anmeldung ist prinzipiell ganz einfach:
(z.B. beim Basic-Tarif)
1. Vorwahl eingeben und prüfen
2. Tarif wählen
3. Adressdaten eingeben
4. Rufnummer wählen
5. Abschließen:
–  Verifizierungsantrag*: Bei der Zuteilung einer ortsgebundenen Rufnummer wird überprüft, dass man tatsächlich an der jeweiligen Anschrift wohnhaft ist und ein berechtigtes Interesse an einer Ortsrufnummer hat.

Diese Adress-Überprüfung kann Online* (nicht bei geschäftlicher Nutzung), per Fax oder per Brief vorgenommen werden. Unabhängig vom Medium erhält man einen 6-stelligen Verifizierungscode (die Anschrift ist damit verifiziert). Der Verifizierungscode muss nach Erhalt an der dafür vorgesehenen Stelle eingeben werden. Daraufhin bekommt man eine E-Mail mit einem Aktivierungslink. Durch „Klick“ auf den Link wird der sipgate Account aktiviert und ist sofort nutzbar.

*Bei der Registrierung kann es vorkommen, dass die Adress-Verifizierung nicht ad hoc klappt. Dann kommt eine Meldung im Stil: „Ihre Daten liegen bei der Schufa nicht vor, da Sie kein Konto, keine Kreditkarte auf Ihren Namen beantragt haben …“. In diesem Fall empfiehlt sich die Adressverifizierung „per Fax“ oder „per Brief“.
Siehe auch weiter in diesem Blog unter „sipgate-Registrierung: Adressverifizierung durch SCHUFA funktioniert nicht“.

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